Unsere Compliance-Regeln

Compliance ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Zusammen mit der hohen Qualität unserer Dienstleitung bildet sie das Kernstück unseres Erfolgs. Schließlich steht sie für all unsere Werte, die wir als unverrückbaren Maßstab an uns, unser Mitarbeiter, unsere täglichen Entscheidungen und an den Umgang mit unseren Partnern anlegen – weit über die rechtlichen Vorgaben hinaus.

Die folgende Richtlinie wurde von der Geschäftsführung der abakus Kraftwerke Service GmbH erlassen. Sie gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der abakus Kraftwerke Service GmbH sowie deren Tochtergesellschaften inklusive der Mitglieder der Geschäftsführung. Dabei umschließt sie über den direkten Wortsinn hinaus vor allem auch sämtliche unmittelbaren ethischen Grundsätze. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an uns. Besser ein Gespräch „zu viel“ als eins „zu wenig“!

Gesetzliche Vorgaben und vertragliche Verpflichtungen

Die Beachtung von Gesetz und Recht ist für die abakus Kraftwerke Service Gruppe oberstes Gebot. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter hat die gesetzlichen Vorschriften sowie die vertraglichen Verpflichtungen gegenüber unseren Geschäftspartnern zu beachten.

Der Schutz personenbezogener Daten gehört zu den Grundsätzen, nach denen wir die Beziehungen zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Kunden, Investoren und anderen Geschäftspartnern gestalten. Wir erheben, verarbeiten oder nutzen personenbezogene Daten nur, soweit dies für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erforderlich ist. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie die gesetzlichen und betrieblichen Regelungen zur Informationssicherheit einzuhalten und die der abakus Kraftwerke Service Gruppe anvertrauten personenbezogenen Daten vor missbräuchlicher Verwendung zu schützen. Jeder unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist verpflichtet, sich bei Zweifelsfragen an die Geschäftsführung oder an den Datenschutzbeauftragten zu wenden.

Geldwäsche ist ein Straftatbestand sowohl nach deutschem Strafrecht als auch dem Strafrecht anderer Länder. Die Bekämpfung der Geldwäsche wird als wichtiges Element im Kampf gegen organisierte Kriminalität betrachtet. Sofern die abakus Kraftwerke Service Gruppe im Rahmen ihrer Tätigkeit zur Einhaltung der Pflichten nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet ist, kommt sie dieser Pflicht mit größtmöglicher Sorgfalt nach.

Eine Missachtung gesetzlicher Vorschriften oder vertraglicher Verpflichtungen gegenüber Geschäftspartnern kann im Einzelfall Bußgeldbescheide oder Schadensersatzforderungen gegenüber der abakus Kraftwerke Service Gruppe in empfindlicher Höhe sowie erhebliche Schäden des Ansehens bei unseren Kunden und in der Öffentlichkeit nach sich ziehen. Wir tragen alle gemeinsam die Verantwortung, einen solchen Schaden von der abakus Kraftwerke Service Gruppe fernzuhalten.

Betrug und Korruption

Betrug und Korruption sind nicht nur strafbar, sondern untergraben die ethische Grundlage und Akzeptanz unserer Wirtschaftsordnung und zerstören die Existenzgrundlage der abakus Kraftwerke Service Gruppe. Die Integrität und der gute Ruf der abakus Kraftwerke Service Gruppe liegen in den Händen von uns allen. Wir fordern alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr nachdrücklich auf, Betrug und Korruption in der abakus Kraftwerke Service Gruppe keine Chance zu geben!

Jeder unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist verpflichtet, bei Verdachtsmomenten oder rechtlichen Zweifeln hinsichtlich des Vorliegens von Betrug oder Korruption Rat bzw. Hilfe bei der Geschäftsführung einzuholen.

Qualität der Dienstleistungen

Neben der Einhaltung von Gesetz und Recht sind eine hohe Qualität unserer Dienstleistung als professioneller Marktteilnehmer, Fairness gegenüber Kunden, Geschäftspartnern und anderen Marktteilnehmer und ein Handeln im Interesse unserer Kunden eine absolut zwingende Voraussetzung für unseren langfristigen und nachhaltigen Erfolg. Wir verpflichten uns, sämtliche Dienstleistungen mit der erforderlichen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit im Interesse der Kunden zu erbringen.

Vertraulichkeit und Mitarbeitergeschäfte

Unsere Kunden und Geschäftspartner vertrauen uns häufig sensible und streng vertrauliche Informationen an. Zu unserem Anspruch an Qualität gehört es, das Vertrauen unserer Kunden und Geschäftspartner in unsere Integrität und Verschwiegenheit niemals zu enttäuschen. Eine vertrauliche Information muss zwingend vertraulich bleiben! Selten wird dabei eine Vertraulichkeit aus Böswilligkeit verletzt, sondern eher aus mangelnder Sensibilität. Wir fordern daher alle unsere Mitarbeiter nachdrücklich auf, in jeder konkreten Situation bewusst abzuwägen, welche Person tatsächlich ein berechtigtes Interesse hat, eine möglicher Weise vertrauliche Information zu erhalten! Das gilt auch für die Weitergabe vertraulicher Informationen innerhalb der abakus Kraftwerke Service Gruppe.

Wir verpflichten uns, einen angemessenen Standard bei der Absicherung der Informationsverarbeitung zu gewährleisten. Alle Komponenten der Informationsverarbeitung müssen so gesichert sein, dass die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Nachweisbarkeit der schützenswerten Informationen gewährleistet ist und eine unbefugte interne und externe Nutzung verhindert wird.

Unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind alle Geschäfte untersagt, bei denen der Anschein erweckt werden könnte, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter (oder eine andere Person, die mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter in enger Beziehung steht) auf unzulässige Weise von Ihrer Tätigkeit bei der abakus Kraftwerke Service Gruppe profitiert.

Insbesondere ist es allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der abakus Kraftwerke Service Gruppe strikt untersagt, unter Verwendung einer vertraulichen Information Geschäfte für eigene oder fremde Rechnung für sich selber oder für einen anderen zu tätigen oder einem anderen auf der Grundlage der vertraulichen Information ein Geschäft zu empfehlen oder einen anderen auf sonstige Weise dazu zu verleiten.

Interessenkonflikte

Wir erbringen unsere Dienstleistungen im Interesse unserer Kunden. Dabei liegt es in der Natur der Sache, dass sich aus den eigenen wirtschaftlichen Interessen der abakus Kraftwerke Service Gruppe Interessenkonflikte ergeben können. Wir verpflichten uns, uns um die Vermeidung von Interessenkonflikten zu bemühen sowie unseren Kunden die allgemeine Art und Herkunft der Interessenkonflikte darzulegen, soweit organisatorische Vorkehrungen nicht ausreichen, um nach vernünftigem Ermessen das Risiko der Beeinträchtigung von Kundeninteressen zu vermeiden.

Dafür prüfen wir, inwieweit die abakus Kraftwerke Service Gruppe selbst, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder Personen oder Unternehmen, die direkt oder indirekt mit der abakus Kraftwerke Service Gruppe verbunden sind, aufgrund der Erbringung von Dienstleistungen

  • zu Lasten von Kunden einen finanziellen Vorteil erzielen oder Verlust vermeiden könnten
  • am Ergebnis einer für Kunden erbrachten Dienstleistung ein Interesse haben, das nicht mit dem Kundeninteresse an diesem Ergebnis übereinstimmt,
  • einen finanziellen oder sonstigen Anreiz haben, die Interessen eines Kunden oder einer Kundengruppe über die Interessen anderer Kunden zu stellen,
  • dem gleichen Geschäft nachgehen wie Kunden,
  • im Zusammenhang mit der für einen Kunden erbrachten Dienstleistung über die hierfür übliche Provision oder Gebühr hinaus von einem Dritten eine Zuwendung erhalten oder in Zukunft erhalten könnten.

Interessenkonflikte, die bei der Tätigkeit der abakus Kraftwerke Service Gruppe entstehen könnten, sind die folgenden:

  • Wenn die abakus Kraftwerke Service Gruppe als Beraterin oder Asset Manager für einen AIF bzw. dessen Kapitalverwaltungsgesellschaft oder als kaufmännische Geschäftsführung für eine Projektgesellschaft im Bereich der erneuerbaren Energien tätig ist, kann sie im Einzelfall eventuell mit ihren Empfehlungen oder Entscheidungen zu einem AIF oder einer Projektgesellschaft gleichzeitig die Höhe der Gebühren oder Provisionen beeinflussen, die sie künftig für ihre Dienstleistung erhält.
  • Wenn die abakus Kraftwerke Service Gruppe als Beraterin oder Asset Manager für mehrere AIF bzw. deren Kapitalverwaltungsgesellschaften oder als kaufmännische Geschäftsführung für mehrere Projektgesellschaften im Bereich der erneuerbaren Energien tätig ist, kann sie im Einzelfall eventuell vor der Entscheidung stehen, welchem AIF oder welcher Projektgesellschaft sie ein bestimmtes Asset zugänglich macht, sofern dieses nicht in ausreichendem Volumen oder ausreichender Anzahl verfügbar ist, um die Bedarfe aller AIF bzw. Projektgesellschaften zu decken.

Um das Risiko der Beeinträchtigung von Kundeninteressen zu vermeiden, gelten bei der abakus Kraftwerke Service Gruppe die folgenden Grundsätze:

  • Der langfristige Geschäftserfolg der abakus Kraftwerke Service Gruppe als Beraterin, Asset Manager oder kaufmännische Geschäftsführung im Markt mit institutionellen Kunden und institutionellen sowie privaten Investoren beruht in einem hohen Maße auf deren Vertrauen und Zufriedenheit. Einem möglicherweise kurzfristigen Interesse an einer Steigerung der Provisionen oder Gebühren zum Nachteil der Kunden und Investoren steht also immer ein langfristiges Interesse der abakus Kraftwerke Service Gruppe an einem möglichst hohen Maß an Vertrauen und Zufriedenheit der Kunden und Investoren gegenüber.
  • Darüber hinaus stellt die Geschäftsführung der abakus Kraftwerke Service Gruppe sicher, dass die variable Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keinen Anreiz bietet, in einem der oben genannten Fälle gegen die Interessen eines Kunden zu agieren.